Rettungssicherheit im Wachmannquartier – unser Brief an den Beirat
Auf der Sitzung des Beirats Schwachhausen wurde unter TOP 2 das Thema „Parkraumregelung in Schwachhausen/Rettungssicherheit“ behandelt. Dazu hat der Verein folgenden Brief an den Beirat geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als TOP 2 ist auf der Beiratssitzung das Thema „Parkraumregelung in Schwachhausen/Rettungssicherheit“ vorgesehen. Leider ist es keinem Vertreter des Vereins „Die Wachmannstraße e.V.“ möglich, persönlich zur Sitzung zu erscheinen. Daher möchten wir Ihnen auf diesem Wege unsere Stellungnahme zukommen lassen.
Das Thema der Beiratssitzung ist zweigeteilt, und beide Aspekte hängen natürlich zusammen. Eines dazu vorab: Eine perfekte Lösung für alle gibt es nicht. Es muss reichen, dass die Lösung für alle gut genug ist. Gut ist eine Lösung dann, wenn Sie die Interessen von allen ausreichend berücksichtigt. Das ist übrigens bei vielen Angelegenheiten so. Aber zum Punkt. Fangen wir mit der Rettungssicherheit an.
Die Maßnahmen sind gut gemeint und die Rettungssicherheit darf auch nicht eingeschränkt sein. Diese Maxime wird vom Verein ganz klar unterstützt. Das gilt auch für die Grundüberlegungen zur Aufstellung von Bügeln. Aber die Umsetzung der Maßnahmen gefährdet an einigen Stellen sogar die Rettungssicherheit. Viele Baken stehen so ungünstig, dass sie bereits umgefahren wurden. Und sie machen den Verkehrsraum so eng, dass bereits einige Müllfahrzeuge nicht mehr durchgekommen sind. Das hat teilweise damit zu tun, dass auf der anderen Straßenseite aufgesetzt geparkt wird. Selbst wenn diese Art des Parkens regelwidrig sein sollte, hilft es nichts, zu ignorieren, dass es geschieht. Ein Rettungsfahrzeug oder auch die Müllabfuhr braucht eine freie Durchfahrtsmöglichkeit und die ist durch das Zusammenspiel von regelwidrigem Parken und in den Verkehrsraum hineingestellter Bake nicht ausreichend gegeben. Diese Maßnahmen müssen dringend überprüft und angepasst werden. Insbesondere sollte da, wo die Bügel quer zur Straßenrichtung aufgestellt wurden, eine parallele Aufstellung gewählt werden.
Ein Sonderproblem besteht in der Albrecht-Dürer-Straße zwischen der Schubert- und der Holbeinstraße. Dort ist inzwischen das Parken nur noch auf der linken Seite erlaubt. Gleichzeitig stehen dort aber Pfähle. Das führt dazu, dass ein Auto manchmal nicht mehr über die Fahrerseite verlassen werden kann, weil ein Öffnen der Fahrertür wegen der Pfähle nicht mehr möglich ist. Dies müsste zur Konsequenz haben, dass die Pfähle entfernt werden.
Zur Frage der künftigen Gestaltung des aufgesetzten Parkens:
Das Thema der Quartiersgaragen schien uns von Anfang an eine Sackgasse. Zunächst sprach gegen die Idee, dass sie fast für alle bedeutet hätte, das Auto nicht mehr in Wohnungsnähe parken zu können. Man hätte also immer das Problem gehabt, den Weg von der Garage bis zur Wohnung mit den Einkäufen zu Fuß zurücklegen zu müssen. Natürlich könnte man auch vor die Wohnung fahren, alles ausladen und dann erst die Garage aufsuchen. Das machen schon jetzt viele Anwohner. Aber dann gibt es häufig Ärger mit den Autos, die in der Ausladezeit hinter dem Auto warten müssen und warum auch immer ungeduldig sind. Und man muss zu zweit sein, denn das Ausgeladene muss bewacht werden, während man zur Garage fährt.
Zwar könnte man sagen, dass diese Umstände von allen Beteiligten hingenommen werden müssen, aber schon der jetzige Zustand zeigt, dass dazu nicht alle bereit sind. Aber unabhängig von dieser Problematik ist das größere Problem, dass es keinen Raum gibt für die Quartiersgaragen. Man kann sich da drehen und wenden, wie man will. Wenn diese Garagen nicht in ausreichender Zahl errichtet werden können, dann können die Garagen auch keinen Beitrag zur Entspannung leisten. Das gilt mit Sicherheit in dem Wachmannstraßenquartier. Schon jetzt ist die Bebauung eng. Baulücken gibt es praktisch nicht. Und eine Quartiersgarage müsste eine Menge Parkplätze anbieten können, also eine gewisse Größe haben. Diesen Raum sehen wir im gesamten Gebiet nicht.
Aber eine Lösung muss natürlich trotzdem her, denn die rechtliche Lage macht die Tür für das aufgesetzte Parken ja nicht gerade weit auf. Die rechtliche Lage hat sich allerdings – unter Mitwirkung des Landes Bremen – im Frühjahr, also nach den Gerichtsurteilen zu der Thematik etwas geändert. Zwar gilt nach wie vor, dass das aufgesetzte Parken genügend Platz für den ungehinderten Verkehr für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer lassen muss. Allerdings haben Bundestag und Bundesrat jetzt genauer definiert, dass für die Beurteilung des ungehinderten Verkehrs die Länge der Verengung, das Verhältnis der zum Parken in Anspruch genommenen Gehwegfläche zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Es gilt also nicht mehr die Logik: Wo der Gehweg zu eng wird, kann das aufgesetzte Parken nicht zugelassen werden, sondern man muss auch schauen, wie lange ist die Verengung, kann man ausweichen (z.B. auf den Bürgersteig gegenüber!) und was verbleibt an Fläche für den Gehverkehr.
Diese Situation muss die Planung des ASV (Schritte 3 und 4) nach der Herstellung der Rettungssicherheit verändern, denn bisher hat sich die Planung mehr oder weniger ausschließlich von Mindestbreiten und Mindestabstandsflächen leiten lassen. Im Ergebnis wird das zwar in einer Reihe von Fällen weiter dazu führen, dass aufgesetztes Parken nicht zugelassen werden kann, aber in vielen Fällen müsste dies auch legalisiert werden können.
Die Behörde (und alle Diskutanten) sollte dabei nicht vergessen, dass die Zulassung oder Nichtzulassung von aufgesetztem Parken nur ein Teil des Gesamtproblems ist bzw. lösen kann. Denn im Wachmannstraßenquartier gibt es eigentlich zu viele Autos für den verbleibenden Parkraum. Also braucht man auch Lösungen für die, die keinen eigenen Wagen mehr besitzen wollen. Der öffentliche Nahverkehr kann hier einen Beitrag leisten und der ist in unserem Quartier ja schon jetzt gut zu erreichen und zu nutzen. Und das Carsharing muss weiter massiv gefördert werden, nicht nur mit dem Angebot von Parkflächen, sondern ggf. auch durch direkte Förderung. Viele in unserem Quartier haben ein Auto, weil ihnen der Weg zur nächsten Carsharingstation noch immer zu weit oder zu unbequem ist. Wir können das verstehen, vor allem für ältere Mitbürger. Die Planung sollte daher dahin gehen, dass in den Straßen, in denen das aufgesetzte Parken nicht zugelassen werden kann, eine Carsharingstation errichtet wird. Dann hätte man „sein Auto“ quasi weiterhin fast vor der Tür.
Dass diese Maßnahmen weiterhin ergänzt werden müssen durch die Einführung des Bewohnerparkens, hat der Verein oft genug betont. Das gilt auch nach wie vor.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Blöcher (für den Verein „Die Wachmannstraße e.V.“)
Soweit unser Schreiben. In der Berichterstattung im Stadtteilkurier konnte unsere Haltung nicht zur Gänze wieder gegeben werden.