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Bewohnerparken, was ist das?

Kurz ausgedrückt: In einer Bewohnerparkzone dürfen nur folgende Autos geparkt werden:

  • Der Halter muss ein Bewohner sein.
  • Der Halter muss für das Auto eine Parklizenz erworben haben. Die soll voraussichtlich 30 € bis 50 € im Jahr kosten. In der zuständigen Senatsbehörde werden allerdings schon Preise von mehr als 200 € diskutiert.
  • Es gibt pro Haushalt nur eine Lizenz, und immer nur für ein Auto.
  • Für Besucher gibt es kostenpflichtige Besucherkarten, die vom Bewohner zu erwerben sind.

 

Ein Bewohnerparken darf nach der STVO nur da eingeführt werden, wo es einen hohen Parkdruck gibt, und nur dann, wenn das Bewohnerparken den Bewohnern dann ausreichend Parkraum zur Verfügung stellt.
Diese Bedingungen werden durch den Beschluss des Beirats erfüllt. Denn es gibt einen riesigen Parkdruck. Und zusammen mit dem künftig erlaubten aufgesetzten Parken würde der Parkraum nach dem Gutachten auch ausreichen.

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