Bewohnerparkgebiet einführen
GEMEINSAMER ANTRAG DER FRAKTIONEN VON BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE UND CDU
Der Beirat Schwachhausen beschließt:
Der Beirat fordert die Verkehrsbehörde auf, eine konkrete Planung für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich zwischen Schwachhauser Ring, Schwachhauser Heerstraße, Hollerallee und Parkallee zu erarbeiten und dafür einen „Betriebsplan“ zu erstellen. Über diesen Betriebsplan wird der Beirat erneut beschließen.
Ziel des Bewohnerparkgebietes soll es sein, den Bewohner*innen angemessenen Parkraum für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Verkehrsmittel-Sharing-Systeme zu gewährleisten, vor allem durch Herausdrängen äußeren Kfz-Parkdrucks. Gleichzeitig soll dem Fuß- und Radverkehr ein faires Miteinander im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
Dabei sind die Rettungswege uneingeschränkt frei zu halten. Begleitend sind die alternativen Verkehrsangebote zum privaten Pkw in diesem Gebiet zu fördern und attraktiver zu machen: Dazu gehören die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und flexibler Sharing-Systeme (z.B. Lastenräder, Leihräder, Carsharing-Mobilpunkte, Nachbarschafts-Fahrzeug-Pools, Roller), das Radfahren, Zu-Fuß-Gehen, auch für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und anderen Mobilitätshilfen. Grünflächen und Baumstandorte sind zu schützen.
Bei der Entwicklung des Bewohnerparkens sind Anwohner*innen durch geeignete Formate einzubeziehen – zum Beispiel in Formen qualitativer Beteiligung der Bürger*innen nach dem Vorbild des Hulsberg-Quartiers. Die Belange der Einkaufsbereiche an der Wachmannstraße und der Hartwigstraße sind dabei zu schützen und zu berücksichtigen. Das Gebiet kann auch in mehrere Zonen aufgeteilt werden. Straße für Straße sind dabei faire, tragfähige und zukunftssichere Lösungen zu entwickeln.
Als Grundlage für eine fundierte Entscheidung des Beirats sind im Zuge der Betriebsplan-Erstellung konkrete Informationen bereits in der Entwicklungsphase zur Verfügung zu stellen, im Ist-Zustand und bei Umsetzung des Betriebsplans:
- Die Zahl der Einwohner sowie der Haushalte, und der Anteil der für Bewohner-Parkplätze Anspruchsberechtigten, ggf. Prognosen zur Entwicklung, soweit verfügbar
- Die Anzahl und Art der registrierten Kraftfahrzeuge
- Die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Raum, nach Straßen genannt und in Summe
- Die Anzahl der privaten Parkplätze im Gebiet, nach Straßen genannt und in Summe
- Die Zahl der öffentlichen Fahrradparkplätze im Gebiet, nach Straßen genannt und in Summe
- Die Anzahl und Art von Mobilitäts-Sharing-Angeboten im Gebiet, nach Teilbereichen aufgeschlüsselt
So einstimmig in der Beiratssitzung vom 29.10.2020 beschlossen.
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