Parken im Quartier – neue Konzepte
Die Verkehrsanbindung im Wachmannquartier ist eigentlich nicht schlecht. Wir haben in der Wachmannstraße zwei Straßenbahnen (6 + 8), in der Schwachhauser Heerstraße noch die Linien 4 und 1. Wir haben die Fahrradtrasse von der Stadt bis zur Uni. Und wir haben im Umkreis von 500m mindestens 5 Stationen von CambioCarsharing.
Aber einen Parkplatz zu suchen, kann hier zum Problem werden, vor allem in den Seitenstraßen. Denn während in der Wachmannstraße das Parken kostenpflichtig (Parkscheinautomaten) ist, ist es in den Seitenstraßen kostenfrei.
Und das hat nach einem vom Beirat beauftragten Gutachten folgende Ursachen:
- Die Bewohner haben mehr Autos, als es nach der STVO zugelassene Parkplätze gibt. In vielen Seitenstraßen wird aufgesetzt geparkt (Parken zur Hälfte auf dem Bürgersteig). Das ist zwar nicht zulässig, wird von den Behörden aber geduldet.
- Viele parken hier (teils wochenlang), um von hier aus Richtung Flughafen oder Hauptbahnhof auf eine Urlaubsreise zu gehen oder jemanden im St.-Josef-Stift zu besuchen oder um in die Innenstadt zur Arbeit zu fahren.
Zu den „Sitten“, die sich hier eingebürgert haben, aber nach der STVO ordnungswidrig sind, zählt das aufgesetzte Parken. Zulässig wäre das nur dort, wo es durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Ist es aber nicht. In der gesamten Gegend nicht, außer an einigen Stellen in der Georg-Gröning-Straße. Mit dem aufgesetzten Parken nimmt man dem Fußgänger den Weg. Vor allem dann, wenn der Fußgänger mit einem Kinderwagen, mit einem Rollator oder mit rollbaren Gepäckstücken unterwegs ist.
Viele Straßen in unserem Viertel sind schmal geplant – zu einer Zeit, als es noch kaum anderen Verkehr als zu Fuß oder zu Pferd gab. Heutzutage fahren hier jeden Tag neben den PKWs die Versorgungswagen wie Müllabfuhr, Kranken- oder Rettungswagen, Lieferwagen. Und manchmal kommen sie nicht durch. Dann muss die Polizei benachrichtigt werden. Die ermittelt dann die Fahrzeughalter der ganz besonders im Verkehr stehenden Wagen und veranlasst sie zum Wegfahren. Abschleppungen, Verwarnungen oder Bußgelder gibt es nur selten. Es hat schon Situationen gegeben, wo der Rettungswagen nicht mal das St-Josef-Stift anfahren konnte.
Das alles schreit nach Lösungen. Der Beirat Schwachhausen hat sich hierzu einiges ausgedacht. Er verfolgt dafür
„eine integrierte Lösungsstrategie, bei der neben einer
strikten Ordnung und gesicherten Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen einer Bewohnerparkenregelung auch positive Anreize stehen sollen. Diese können unter anderem durch
- Carsharing,
- betriebliche Mobilitätskonzepte und betriebliches Mobilitätsmanagement für große und kleine Betriebe im Quartier,
- verbesserte nächtliche Nutzungsoptionen für Bewohner und Betriebe in den Parkhäusern im Quartier
- Förderung des Umweltverbundes aus ÖPNV- und Fuß- und Radverkehr gesetzt werden.
Weiterhin sollen - private Stellplatzangebote im Neubaubereich gefördert und
- vorhandene Reserven im Bestand reaktiviert werden,
um den veränderten Rahmenbedingungen in Folge des Bewohnerparkens gerecht zu werden.“ (Zitat aus dem Gutachten der BMO, Planungswerkstatt Stadt und Verkehr)
Das liest sich zum Teil etwas kryptisch. Man kann das auch so ausdrücken:
- Im Bereich zwischen Schwachhauser Heerstraße und Wachmannstraße soll das Bewohnerparken eingeführt werden. Für Besucher wird das Parken in dem Gebiet kostenpflichtig.
- In einigen Straßen (Lürmannstraße, Rembrandtstraße, Gabriel-Seidl-Straße, Brahmsstraße, Holbeinstraße) soll das aufgesetzte Parken erlaubt werden.
Wenn dann noch Fahrzeuge verkehrswidrig abgestellt werden, soll dies regelmäßig geahndet werden.
Gleichzeitig sollen die ÖPNV-Angebote wie auch das Carsharing noch verbessert werden.
Das liest sich so, als sei das eine Lösung. Aber zu früh gefreut. Denn die senatorische Dienststelle „strategische Verkehrsplanung“ vertritt die Auffassung, dass das aufgesetzte Parken nicht erlaubt werden könne. Dies begründet sie damit, dass in den betroffenen Straßen bei aufgesetztem Parken die für die Fußgänger verbleibende Breite des Bürgersteigs nicht 2,5 m erreichen würde. Diese Begründung juristisch herzuleiten, führt hier zu weit. Genauso wenig wollen wir Sie hier mit der gegenteiligen juristischen Auffassung des Beirats vertraut machen, die uns viel einsichtiger vorkommt.
Wichtig zu wissen ist: Es scheint auch Raum für „pragmatische Lösungen“ zu geben. Das sieht zumindest der Innensenator so. Das schließt wohl auch weiträumige Ausnahmen ein.
Wissen sollte man dafür Folgendes:
Im betroffenen Bereich gibt es viele Straßen, deren Bürgersteige nicht die Breite von 2,5m haben. Die Bürgersteige in der Brahmsstraße erreichen z.B. nicht mal die Breite von 2,1m. Das ist in der Gabriel-Seidl-Straße ganz ähnlich. In diesen Straßen wird auf einer Seite aufgesetzt geparkt. Wir haben nachgemessen: Es verbleibt dann teilweise nur eine Restbreite von 85 cm, bei breiteren PKWs noch weniger. Und dann ragen noch Hecken in den Weg. An den Tagen, wo die Müllabfuhr kommt und die Mülltonnen auf den Bürgersteig gestellt werden, also jede Woche mindestens einmal, ist für Kinderwagen und Rollatoren und an einigen Stellen auch für einfache Fußgänger kein Durchkommen.
Ohne dass das aufgesetzte Parken teilweise erlaubt wird, funktioniert die Lösung des Beirats aber nicht, denn dann wären im Viertel zu wenig Parkplätze vorhanden und dann könnte auch nicht das Bewohnerparken erlaubt werden – und damit bliebe alles so, wie es ist. Und dann können wir auf den ersten tragischen Fall warten, wo entweder die Feuerwehr oder ein Krankenwagen den Unfallort oder die Klinik nicht anfahren können.
Der Verein „Die Wachmannstraße e.V.“ plädiert daher dafür, dass die Erkenntnisse und Vorschläge möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Bremen, den 23.2.20