Die Wachmannstrasse e.V.

Rettungssicherheit im Wachmannquartier

Auf der Sitzung des Verkehrsausschusses des Beirats Schwachhausen vom 7. Mai 2025 hat das „Amt für Straßen und Verkehr“ (ASV) die Maßnahmen vorgestellt, die die Rettungssicherheit im Wachmannquartier sicherstellen sollen. Dabei geht es in erster Linie darum, dass Fahrzeuge, die der Rettungssicherheit dienen (Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, übrigens auch Müllfahrzeuge) durch die teils eng beparkten Straßen kommen können. Zur Lösung gab es folgende Vorschläge:

  • Einrichtung von Halteverboten, wo die Straße insgesamt zu eng ist
  • Schraffierung von Flächen, die an einigen Stellen zu eng sind
  • Aufstellung von Bügeln an Stellen, die zu eng sind.

Die Maßnahmen finden Sie im Einzelnen auf den folgenden Plänen.

Gabriel-Seidl-Straße: In den Einmündungsbereichen zur Georg-Gröning-Straße und zur Wachmannstraße werden mit Hilfe von Fahrradbügeln Freiflächen für die Feuerwehr eingerichtet.

Rettungssicherheit Gabriel Seidl

Albrecht-Dürer-Straße: Das Parken am rechten Fahrbahnrand wird untersagt.

Rettungssicherheit Albrecht-Dürer

Holbeinstraße: Auf der linken Seite wird das Parken untersagt.

Rettungssicherheit Holbein

Lortzingstraße: Der Kurvenbereich vor der Hausnummer 34 muss freigehalten werden und wird markiert.

Rettungssicherheit Lortzing

Lürmannstraße: In Höhe der Hausnummer 32 wird mithilfe von Fahrradbügeln eine Freifläche für die Feuerwehr eingerichtet.

Rettungssicherheit Lürmann

Rembrandtstraße: Im Enimündungsbereich zur Georg-Gröning-Straße wird mithilfe von Fahrradbügeln eine Freifläche für die Feuerwehr eingerichtet.

Rettungssicherheit Rembrandt

Brahmsstraße: In den Einmündungsbereichen zur Wachmannstraße und zur Georg-Gröning-Straße werden mithilfe von Fahrradbügeln Freiflächen für die Feuerwehr eingerichtet.

Rettungssicherheit Brahms

Der Verein begrüßt diese Maßnahmen und hält sie für notwendig. Allerdings vertreten wir die Auffassung, dass die nächste Stufe für die Neuordnung des Parkens (Untersagung von aufgesetztem Parken an vielen Stellen) eine Neubewertung erforderlich ist. Bundestag und Bundesrat haben bei der letzten Änderung der STVO neue Grundsätze für die Zulässigkeit von aufgesetztem Parken aufgestellt und diese Grundsätze sieht der Verein in der bisherigen Beschlussfassung der senatorischen Behörde nicht gewahrt.

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"...gelebtes Bürgerengagement."
Benno Marquering
Anwohner